Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch aus 2020 besagt: Arbeitgeber müssen begleitende Unterlagen zum Entgelt nur noch in elektronischer Form aufbewahren.
Was heißt das für Euch?
– ALLE Unterlagen zum Entgelt NUR NOCH DIGITAL! – Unternehmen ohne digitale Personalakte müssen handeln! – Ausnahme bis 31.12.2025 – aber nur mit Antrag!
Die Zukunft ist digital! Wir bieten gemeinsam mit DocuWare eine vorkonfigurierte HR-Lösung – seid bereit für die Veränderung!